Öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die IHK Karlsruhe
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und agieren auf dem Markt. Um Experten deutlich hervorzuheben, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung und Vereidigung vor. Diese Verfahren bescheinigen einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Gebiet besonders qualifiziert ist.
Öffentlich bestellte Sachverständige sind darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Deshalb können sich Dritte als Empfänger eines Gutachtes auf dessen Ergebnisse verlassen. Darüber hinaus stärkt ein neutrales Gutachten den Ruf und die Position des Auftraggebers: Ihm kann nicht vorgeworfen werden, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Da sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt. So verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.
Aufgaben und Aufträge: Gutachten, Berater und Schlichter
Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten an, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Zudem beraten und verantworten sie Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Letztlich sind sie auch als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten für Rechtssicherheit – etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde.
Gesetzgebung: Vertrauen und Sicherheit
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Diese Tatsache hat den Gesetzgeber dazu bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Experten und die hohe Qualität ihrer Dienstleistungen anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.
Qualifikation: Ständig auf dem Prüfstand
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sich Sachverständige einem aufwendigen Prüfverfahren unterziehen. Auch danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft. In Deutschland sind das vor allem die Industrie- und Handelskammern. Das bedeutet auch, dass öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können ¬– dann, wenn ihre Qualifikation den aktuellen Anforderungen nicht mehr genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.
Die regional zuständige Industrie- und Handelskammer Karlsruhe gibt gerne weitere Auskünfte zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen.
Weitere Informationen und Kontaktdaten erhalten Sie hier: IHK Karlsruhe.